Planungskompetenzen für Ihre Sicherheit
Service für Architekturbüros, Städte und Gemeinden und private Auftraggeber
Professionelle Planung
Schwimmstege, Steganlagen, schwimmende Hotelterrassen, Ufereinfassungen oder auch Seebühnen sind in jedem Fall Bauwerke und somit genehmigungspflichtige Projekte.
Um Sie von der Idee bis zur Ausführung planungsrechtlich begleiten zu können, ist unsere persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort die Grundlage unserer Arbeit.
Entwurf und Beratung
Um allen am Bau Beteiligten eine genaue Vorstellung von der ersten Projektidee zu vermitteln, wird von uns ein Entwurf und eine erste Kostenschätzung erstellt.
Erst danach wird dann in einem gemeinsamen Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des geplanten Investitionsvolumens die Planung und Ausführung mit den Bauherren erörtert.
Unterlagen zur Genehmigung
Die Planung Ihrer Steganlage erfolgt in permanenter Abstimmung mit der zuständigen Fischerei, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie der Umweltbehörde.
So wird sichergestellt, dass nur korrekte Vorlagen zur Prüfung und Genehmigung des Steganlagen Projektes bei den Ämtern vorliegen.
Statische Berechnungen
Für die bauliche Umsetzung der Steganlage sind auch statische Berechnungen mit Zertifikaten notwendig. Schwimmfähigskeitsnachweise und/oder Standsicherheitsnachweise sind hierfür die Grundlagen.
Die Erstellung erfolgt mit Zertifikat durch einen öffentlich bestellten Prüfingenieur.